Quelle und weitere Infos: http://www.heise.de/newsticker/meldu...t-1095456.htmlDer juristische Streit zwischen einer Lehrerin und dem Schüler-Portal spickmich.de ist beendet: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde der Pädagogin aus Nordrhein-Westfalen gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach die Bewertung von Lehrern im Internet keine Persönlichkeitsverletzung darstellt, gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Von dem Nichtannahmebeschluss, der bereits Mitte August erging, wusste bis zum gestrigen Donnerstag selbst Spickmich-Anwalt Thorsten Feldmann nichts.


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