Quelle und weitere Infos: heise online - Schnee, Eis und Chaos: Was Arbeitnehmer beachten müssenDie winterlichen Straßenverhältnisse haben nicht nur für Autofahrer Folgen. Auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen mit bösen Überraschungen rechnen.
Verspätung durch Eis und Schnee
Kommt der Arbeitnehmer zu spät ins Büro, weil winterliche Straßenverhältnisse ihn behindert haben oder weil er wegen entsprechender Unfälle im Stau stand, dann handelt es sich keinesfalls um "höhere Gewalt". Vielmehr hat die Rechtsprechung hier eine klare Meinung: Der Mitarbeiter muss seine Anreise zum Arbeitsplatz vorausschauend organisieren. Im Winter hat er mit wetterbedingten Problemen zu rechnen und muss eben entsprechend früher aufbrechen. Kommt der Mitarbeiter doch zu spät, kann der Arbeitgeber ihm deswegen aber nicht gleich eine Abmahnung geben oder ihm gar kündigen. Allerdings kann er verlangen, dass die versäumte Arbeitszeit nachgeholt wird bzw. muss die versäumte Arbeitszeit nicht zahlen. Das ist allerdings kein Freibrief, um mal wieder auszuschlafen: Wer regelmäßig zu spät kommt, während die Kollegen es trotz Eis und Schnee pünktlich in den Betrieb schaffen, muss durchaus mit einer Abmahnung rechnen.


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