Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/arti...st-ab-KenntnisImmer wieder werden Betreiber von Internet-Foren aufgefordert, zweifelhafte Beiträge aus Diskussionen zu löschen, weil sie beispielsweise unwahr oder beleidigend seien. Sobald dies unmittelbar nach Kenntnisnahme passiert, kann der Betreiber nicht auf Unterlassung verklagt werden.
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Im vorliegenden Fall hatte der Kläger einen Forenbetreiber auf rechtswidrige Inhalte auf dessen Portal hingewiesen. Obwohl der Betreiber diese Einträge entfernte, ging der Kläger vor Gericht und wollte ihn auf Unterlassung verklagen. Nachdem die Vorinstanz bereits gegen ihn entschieden hatte, wiesen die Richter nun auch die Berufung ab.


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